Mir ist heute auf der Seite der Deutschen Herzstiftung ein sehr interessanter Ratgeber in die Hände gefallen, der für uns VADianer durchaus seine Wichtigkeit hat. Es geht darum, wie man sein Testament juristisch korrekt aufsetzt, damit es nach dem Ableben nicht zu Streitigkeiten oder Ungereimtheiten unter den Hinterbliebenen und gegenüber dem Fiskus kommt.
Testament-Ratgeber
Wie verfasst man grundsätzlich ein Testament?
Muss ein Testament unbedingt handschriftlich erfolgen oder ist ein ausgedrucktes Testament ebenfalls gültig?
Welche rechtlichen Vorschriften gelten für ein eigenhändiges Testament?
Wie ändert man ein Testament nachträglich?
Welche Erbfolge gilt im Erbrecht, wenn kein Testament verfasst wird?
Was versteht man unter dem Begriff Erblasser?
Kann ein Erblasser bei der Erstellung eines Testaments seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge gänzlich ausschließen?
Was sind Erben erster Ordnung, Erben zweiter Ordnung und Erben dritter Ordnung?
Welche Vorteil hat es, ein Testament vor einem Notar zu errichten?
Erarbeitet und verfasst wurde dieses Dokument von Benjamin Schmitt. Er ist Rechtsanwalt und Justiziar der Deutschen Herzstiftung. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind u. a. rechtliche Fragen zum Thema Spenden und Vererben.
Diese setzten sich nämlich seit mehr als 65 Jahren im Bürokratendschungel durch, weil sie als solidarische Gemeinschaft einfach mehr Druck machen können. Hier ein Auszug aus deren Internet-Präsenz:
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Auszug aus der Internetseite des VDK Deutschland
Wir sind
der größte und am stärksten wachsende Sozialverband Deutschlands
eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind
parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig
Wir vertreten
über 1,75 Millionen Mitglieder in 13 Landesverbänden mit rund 8000 Kreis- und Ortsverbänden: Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose
Wir bieten
umfassende Fachkompetenz und über 60 Jahre Erfahrung im Sozialrecht
kompetente Beratung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten
engagierte Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik, großes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung
Wir beraten auf folgenden Rechtsgebieten:
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht
Sozialhilferecht
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
Soziales Entschädigungsrecht
Überzeugt hat mich aber deren kleines Erklärvideo
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Das ist das Fazit, was ich unserem ersten selbstorganisierten Begegnungstag für LVAD Patienten und deren Angehörige gebe. Ich denke, es war für uns alle eine tolle Erfahrung und man hat viel gelernt.
Ein großes Dankeschön geht an die Organisatoren: Die SHG SURSUM CORDA und keventis Eventmanagment , wie auch an die Gastredner und Referenten: Prof. Dr. Ulrich Stock (Uniklinik FFM), Ludmila Peregrinova (Kerkhoff Klinik), Anja Breitenfeld (Wundmanagement der Uniklinik Frankfurt) und Irina Baehr
Nach der offiziellen Begrüßung durch Stefan Jäger von der Selbsthilfegruppe SURSUM CORDA wurden die Teilnehmer mit Snacks und Getränken verwöhnt, um sich den informativen Vorträgen zu widmen.
Die Teilnehmer hatten teilweise eine weite Anreise. So war es ein enormer Gewinn für uns Jörg Böckelmann aus Niedersachsen begrüßen zu dürfen. Dieser ist selbst seit gut 5 Jahren Kunstherzträger und reist seitdem durch Deutschland, um Aufklärungsarbeit zu leisten und über Organspende auf zu klären.
Im Anschluss an die Vorträge gab es eine kleine Pause, in der man an die Laudatoren persönliche Fragen stellen konnte und sich untereinander austauschen konnte, was vielen sehr gut zu tun schien.
Nach der Pause begann man die Teilnehmer in zwei Gruppen zu teilen, LVAD-Patienten und Angehörige. Diese nahmen dann in getrennten Räumen an den Workshops der Psychologen teil, was von allen sehr positiv gewertet wurde.
Wir hoffen auf eine Wiederholung dieser schönen Zusammenkunft.
vielleicht hat es ja der ein oder andere schon mitbekommen, aber man kann sich von der Krankenkasse tatsächlich einen Zuschuss zur Stromrechnung holen. Der Grund dafür liegt auf der Hand, Strom und die damit verbundenen Kosten sind für uns Patienten LEBENSNOTWENDIG.
Ich möchte meine Erfahrungen, die ich mit der DAK habe mit euch teilen:
Ich bin zu meinen Sachbearbeiter an der örtlichen Niederlassung gegangen und habe mein Anliegen vorgebracht. Er teilte mir sofort mit, dass das kein Problem sein und es mittlerweile möglich ist, den Antrag unkompliziert über das Internet (https://www.dak.de/dakonline/live/dak/formulare/leistungen/Energiekostenerstattung_Hilfsmittel-1715802.html) zu stellen. Wenn man über ein Beatmungsgerät oder einen elektrischen Rollstuhl verfügt, mag das ja stimmen, aber natürlich nicht für uns Exoten.
Dies habe ich erst erfahren, als ich beim Hilfsmittel-Kompetenzzentrum der DAK angerufen habe und dort aufgeklärt wurde. Für uns Kunstherzler ist der Ablauf (bei der DAK) nämlich folgendermaßen:
Wir gehen zu unserem Sachbearbeiter in der örtlichen Niederlassung, sagen ihm/ihr dass wir einen Antrag auf Energiekostenerstattung stellen wollen und er/sie soll doch bitte beim Hilfsmittel-Kompetenzzentrum den richtigen Ablauf erfragen, da wir ein LVAD-Implantat bzw. ein Kunstherz haben und es dafür spezielle Richtlinien gibt.
Es ist hilfreich ein offizielles Schreiben des Herstellers mit dem Stromverbrauch zu haben. Das bekommt ihr in der Regel über die Klinik, die euch operiert hat/bei der ihr in Behandlung seid.
Hallo, mein Name ist Alexander Strube und ich bin seit Ende 2013 Träger eines LVAD Systems, welches mir im Universitätsklinikum Frankfurt a. M. eingesetzt wurde. Seitdem stehe ich als Wartender auf der HTX-Liste und versuche in der Zwischenzeit Leuten, die einen ähnlichen Leidensweg durchlebt haben mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Also zögert nicht mich anzuschreiben.