Wir in Deutschland sind ja in vielen Punkten Vorreiter und Vorbild für die anderen Länder in der EU. Aber warum zum Teufel nicht bei der Organvergabe? Wir sind glaube ich das einzige Land in dem man ausdrücklich der Organentnahme nach dem Tod zustimmen muss. In den meisten anderen Ländern gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, das heißt, wer zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widerspricht, der wird automatisch zum potenziellen Organspender. In einigen Staaten haben Angehörige aber trotzdem noch ein Widerspruchsrecht, so zum Beispiel in Belgien und Norwegen.

Nach Angaben des Präsidenten von Eurotransplant, Bruno Meiser, ist die Zahl der Organspenden in Ländern mit Widerspruchsregelung höher. Deswegen plädiert er für die Einführung der Widerspruchslösung auch in Deutschland. So würden zum Beispiel in Spanien 34 Menschen je eine Million Einwohner nach ihrem Tod mindestens ein Organ spenden. Das macht das Land zum Spitzenreiter: Der EU-Durchschnitt liegt laut Statistiken des Europarats von 2007 bei 18 Spendern. Er führt dies aber auch darauf zurück, dass dort die Organisation in den Krankenhäuser besser läuft als beispielsweise in Deutschland. „In Spanien gibt es Koordinatoren, die sich mit dem Ablauf befassen und dafür auch 1000 Euro monatlich zusätzlich zu ihrem Gehalt bekommen“, so Meiser. Die Organspende müsse auch in den Krankenhäuser hierzulande professioneller organisiert werden.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warten in Deutschland etwa 12 000 Patienten auf ein Spenderorgan. Die Verteilung übernimmt Eurotransplant – für Deutschland, Österreich, Luxemburg, Belgien, Kroatien, die Niederlande und Slowenien. Ausschlaggebend für die Verteilung von Organen sind die Erfolgsaussichten einer Transplantation sowie die Dringlichkeit. Die Herkunft der Spender und des wartenden Patienten spielt keine Rolle.

Um die Bedingungen hierzulande zu verbessern und auch den Ablauf einer Transplantation zu verbessern soll diesen Monat das Hamburger Ausführungsgesetz zur Organspende in Kraft treten. Dieses Gesetz soll die Rahmenbedingungen für Organspenden optimieren und die Transparenz des ganzen Ablaufs stärken. Durch sogenannte Transplantationsbeauftragte soll die Qualität der Eingriffe auf einem hohen Niveau gesichert und das Vertrauen in die Organspende gestärkt werden.

Inwieweit das zu mehr Organen für Betroffene und einer Verbesserung für diese führen bleibt offen, aber es zeigt, dass sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt wird.

 

(Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/medizin-transplantation-wie-andere-laender-es-machen/1914822.html – Original-Artikel: „Transplantation: Wie andere Länder es machen“ von Lissy Kaufmann; http://www.hamburg.de/contentblob/10402176/f23fca162648a6ec41362ca9a5c42d6b/data/2018-02-06-bgv-transplantationsgesetz-faq.pdf)

UPDATE:

Thomas Müller (52) aus München hat jetzt angefangen aktiv etwas zur Änderung der Gesetzeslage zu tun. Er hat eine Petition gestartet, in der er den amtierenden Gesundheitsminister Jens Spahn um aktive Mithilfe bittet.

Wir hoffen auf großen Erfolg der Aktion und haben bereits eine hohe Beteiligung zu verzeichnen.

Wenn auch du mitmachen möchtest, folge dem Link: https://www.change.org/p/änderung-des-transplantationsgesetzes-einführung-der-widerspruchslösung-jensspahn/

Mehr zu Thomas Müller und seiner Geschichte –> HIER

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