Organspende-Register endlich online

Organspende-Register endlich online

Es soll die Organspende in Deutschland vereinfachen und die Situation für die Anwärter auf Spenderorgane verbessern – das Online-Register. Ich habe euch in diesem Artikel mal einige wichtige Infos zusammengefasst.

Von heute an können in Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger ihre Haltung zur Organspende in einem bundesweiten Online-Register eintragen. In Deutschland gilt, dass die Person, die nach ihrem Hirntod Organe spenden will, zu Lebzeiten ihre Entscheidung abgeben muss – oder dass ein enger Angehöriger das für sie nach dem Tod tut. Das soll ab jetzt einfacher werden, und zwar mit dem zentralen Datenbank, dem Organspende-Register.

Unter der Internetadresse www.organspende-register.de kann man seinen Willen zur Organspende rechtssicher, freiwillig und kostenlos hinterlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN verfügt. 

Die Zustimmung zur Organspende ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Ein Widerspruch kann bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen. Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht. In Italien wurde 2022 sogar die Leber einer Hundertjährigen erfolgreich transplantiert. Auch wichtig: Eine einmal hinterlegte Entscheidung kann jederzeit geändert und widerrufen werden. 

Von jetzt an ist es möglich, die eigene Haltung in dem Online-Organspende-Register zu dokumentieren. Aber Interessierte können sich zunächst nur dann eintragen, wenn sie einen Personalausweis mit Onlinefunktion und Pin besitzen. Die Hürden für nicht so mit neuen Techniken vertraute Menschen sind also hoch. Das kritisiert auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Ursprünglich war geplant, dass man sich auch über die Bürgerämter der Kommunen eintragen kann. Dieser einfache Zugang scheitert allerdings an der fehlenden technischen Ausstattung der Ämter.

Ärztevertreter – wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie – bemängeln, dass es Jahre dauern wird, bis sich genügend Menschen im Register eingetragen haben. Sie befürworten stattdessen mehrheitlich eine Widerspruchslösung. Dadurch wäre jeder Bürger ein potenzieller Organspender – außer, er würde dem ausdrücklich widersprechen. Solche Widerspruchsregister gibt es in vielen Ländern Europas, zum Beispiel in Belgien, Österreich, Spanien und Ungarn, aber auch in Italien, Schweden und der Türkei.

Spitzenreiter in Sachen Organspende ist seit Jahren Spanien – mit deutlichem Abstand zu allen übrigen Länder. Den Erfolg führt die nationale spanische Organspendeorganisation aber vor allem auf Experten-Teams zurück, die es in jedem größeren spanischen Krankenhaus gibt und die sich intensiv um Organspenden kümmern.

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Mach dein Testament…aber richtig

Mach dein Testament…aber richtig

Mir ist heute auf der Seite der Deutschen Herzstiftung ein sehr interessanter Ratgeber in die Hände gefallen, der für uns VADianer durchaus seine Wichtigkeit hat. Es geht darum, wie man sein Testament juristisch korrekt aufsetzt, damit es nach dem Ableben nicht zu Streitigkeiten oder Ungereimtheiten unter den Hinterbliebenen und gegenüber dem Fiskus kommt.

Testament-Ratgeber

  • Wie verfasst man grundsätzlich ein Testament?
  • Muss ein Testament unbedingt handschriftlich erfolgen oder ist ein ausgedrucktes Testament ebenfalls gültig?
  • Welche rechtlichen Vorschriften gelten für ein eigenhändiges Testament?
  • Wie ändert man ein Testament nachträglich?
  • Welche Erbfolge gilt im Erbrecht, wenn kein Testament verfasst wird?
  • Was versteht man unter dem Begriff Erblasser?
  • Kann ein Erblasser bei der Erstellung eines Testaments seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge gänzlich ausschließen?
  • Was sind Erben erster Ordnung, Erben zweiter Ordnung und Erben dritter Ordnung?
  • Welche Vorteil hat es, ein Testament vor einem Notar zu errichten?
Erarbeitet und verfasst wurde dieses Dokument von Benjamin Schmitt. Er ist Rechtsanwalt und Justiziar der Deutschen Herzstiftung. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind u. a. rechtliche Fragen zum Thema Spenden und Vererben.
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der VDK – dein Freund und Helfer

der VDK – dein Freund und Helfer

Hallo liebe Leser,

als mittlerweile auch seit guten 2 Jahren Betroffener bin auch ich immer wieder auf große Hürden im Umgang mit Behörden, Kassen und Anträgen gestoßen.

Diese Hürden kann man sich aber enorm verkleinern lassen, indem man sich die Hilfe holt, die einem zu steht und zwar beim Verein der Kriegsgeschädigten in Deutschland.

Diese setzten sich nämlich seit mehr als 65 Jahren im Bürokratendschungel durch, weil sie als solidarische Gemeinschaft einfach mehr Druck machen können. Hier ein Auszug aus deren Internet-Präsenz:

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Auszug aus der Internetseite des VDK Deutschland

Wir sind

  • der größte und am stärksten wachsende Sozialverband Deutschlands
  • eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind
  • parteipolitisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig

Wir vertreten

  • über 1,75 Millionen Mitglieder in 13 Landesverbänden mit rund 8000 Kreis- und Ortsverbänden: Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose

Wir bieten

  • umfassende Fachkompetenz und über 60 Jahre Erfahrung im Sozialrecht
  • kompetente Beratung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • engagierte Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber der Politik, großes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligung

Wir beraten auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht
  • Sozialhilferecht
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung/Arbeitslosengeld II
  • Soziales Entschädigungsrecht

Überzeugt hat mich aber deren kleines Erklärvideo

[embedyt] http://www.youtube.com/watch?v=xJsYjQbNgaQ[/embedyt]

 

Alles, was man tun muß, um Anspruch darauf zu haben, ist Mitglied zu werden.

Ich habe meinen Antrag heute abgeschickt und werde euch über meine Erfahrungen berichten.

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Auswertung des Begegnungstages vom 23.04.2016

Auswertung des Begegnungstages vom 23.04.2016

Klein, aber fein !

Das ist das Fazit, was ich unserem ersten selbstorganisierten Begegnungstag für LVAD Patienten und deren Angehörige gebe. Ich denke, es war für uns alle eine tolle Erfahrung und man hat viel gelernt.

Ein großes Dankeschön geht an die Organisatoren: Die SHG SURSUM CORDA und keventis Eventmanagment , wie auch an die Gastredner und Referenten: Prof. Dr. Ulrich Stock (Uniklinik FFM), Ludmila Peregrinova (Kerkhoff Klinik), Anja Breitenfeld (Wundmanagement der Uniklinik Frankfurt) und Irina Baehr

 

Nach der offiziellen Begrüßung durch Stefan Jäger von der Selbsthilfegruppe SURSUM CORDA wurden die Teilnehmer mit Snacks und Getränken verwöhnt, um sich den informativen Vorträgen zu widmen.

Die Teilnehmer hatten teilweise eine weite Anreise. So war es ein enormer Gewinn für uns Jörg Böckelmann aus Niedersachsen begrüßen zu dürfen. Dieser ist selbst seit gut 5 Jahren Kunstherzträger und reist seitdem durch Deutschland, um Aufklärungsarbeit zu leisten und über Organspende auf zu klären.

Im Anschluss an die Vorträge gab es eine kleine Pause, in der man an die Laudatoren persönliche Fragen stellen konnte und sich untereinander austauschen konnte, was vielen sehr gut zu tun schien.

Nach der Pause begann man die Teilnehmer in zwei Gruppen zu teilen, LVAD-Patienten und Angehörige. Diese nahmen dann in getrennten Räumen an den Workshops der Psychologen teil, was von allen sehr positiv gewertet wurde.

Wir hoffen auf eine Wiederholung dieser schönen Zusammenkunft.

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Zuschuss für Strom von der Krankenkasse

Zuschuss für Strom von der Krankenkasse

Hallo liebe Kunstherzler,

vielleicht hat es ja der ein oder andere schon mitbekommen, aber man kann sich von der Krankenkasse tatsächlich einen Zuschuss zur Stromrechnung holen. Der Grund dafür liegt auf der Hand, Strom und die damit verbundenen Kosten sind für uns Patienten LEBENSNOTWENDIG.

Ich möchte meine Erfahrungen, die ich mit der DAK habe mit euch teilen:

Ich bin zu meinen Sachbearbeiter an der örtlichen Niederlassung gegangen und habe mein Anliegen vorgebracht. Er teilte mir sofort mit, dass das kein Problem sein und es mittlerweile möglich ist, den Antrag unkompliziert über das Internet (https://www.dak.de/dakonline/live/dak/formulare/leistungen/Energiekostenerstattung_Hilfsmittel-1715802.html) zu stellen. Wenn man über ein Beatmungsgerät oder einen elektrischen Rollstuhl verfügt, mag das ja stimmen, aber natürlich nicht für uns Exoten.

Dies habe ich erst erfahren, als ich beim Hilfsmittel-Kompetenzzentrum der DAK angerufen habe und dort aufgeklärt wurde. Für uns Kunstherzler ist der Ablauf (bei der DAK) nämlich folgendermaßen:

Wir gehen zu unserem Sachbearbeiter in der örtlichen Niederlassung, sagen ihm/ihr dass wir einen Antrag auf Energiekostenerstattung stellen wollen und er/sie soll doch bitte beim Hilfsmittel-Kompetenzzentrum den richtigen Ablauf erfragen, da wir ein LVAD-Implantat bzw. ein Kunstherz haben und es dafür spezielle Richtlinien gibt.

Es ist hilfreich ein offizielles Schreiben des Herstellers mit dem Stromverbrauch zu haben. Das bekommt ihr in der Regel über die Klinik, die euch operiert hat/bei der ihr in Behandlung seid.

DOWNLOAD: Energieverbrauch LVAD – Heartware

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